Das Wichtigste in Kürze

  • Das ESG-Reporting im Konzern dient der transparenten Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten auf Gruppenebene und basiert auf den EU-Vorgaben der CSRD und den ESRS-Standards.
  • Berichtspflichtig sind schrittweise alle großen und kapitalmarktorientierten Unternehmen, die ihre ESG-Daten konsolidiert im Konzernlagebericht veröffentlichen und extern prüfen lassen müssen.
  • Erfasst werden umfassende Kennzahlen zu Energieverbrauch, Emissionen, Mitarbeitenden, Diversität, Governance und Compliance, die zu standardisierten ESG-Indikatoren verdichtet werden.
  • Zur Umsetzung nutzen Unternehmen zunächst oft Excel-Lösungen, zunehmend auch integrierte Systeme wie SAP, Tagetik oder spezialisierte ESG-Plattformen mit automatisierten Prozessen und Audit-Trails.

Was ist ESG-Reporting im Konzern?

ESG-Reporting
ESG-Reporting zeigt die Nachhaltigkeit im Konzern

ESG-Reporting im Konzern bezeichnet die strukturierte Offenlegung von Daten und Informationen zu den Nachhaltigkeitsleistungen einer gesamten Unternehmensgruppe in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance).

Im Gegensatz zum Reporting einzelner Unternehmen umfasst das Konzern-Reporting die komplexe Aufgabe, Daten aus allen Tochtergesellschaften, Standorten und Geschäftsbereichen zu konsolidieren und in einheitlicher Form aufzubereiten. Ziel ist es, ein transparentes Gesamtbild über die ESG-Performance der gesamten Gruppe zu schaffen.

Für viele Konzerne bedeutet dies, Prozesse und Systeme so zu gestalten, dass ESG-Daten verlässlich, vergleichbar und prüfbar erfasst werden können.

Was sind die regulatorischen Anforderungen?

Das ESG-Reporting im Konzern ist eng an die europäischen Vorgaben zur nachhaltigen Unternehmensführung gebunden. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bildet dabei das Kernstück des Sustainable Finance Frameworks der EU-Kommission. Ziel dieses Rahmens ist es, Nachhaltigkeit als festen Bestandteil wirtschaftlicher Entscheidungsprozesse zu verankern. Ergänzt wird die CSRD durch zwei weitere zentrale Regelwerke: die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) sowie die EU-Taxonomie-Verordnung.

Diese drei Regularien schaffen gemeinsam einen verbindlichen Rahmen für Transparenz und Vergleichbarkeit im Bereich Nachhaltigkeit. Während die SFDR insbesondere Finanzmarktteilnehmer verpflichtet, über die negativen ESG-Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen zu berichten, definiert die EU-Taxonomie einheitliche Kriterien, um die ökologische Nachhaltigkeit wirtschaftlicher Aktivitäten zu bewerten. Beide Regelwerke finden in der CSRD Anwendung und sind damit eng miteinander verzahnt.

Im Überblick die zentralen Anforderungen:

CSRD:

Die Corporate Sustainability Reporting Directive erweitert die bisherigen Vorgaben zur nichtfinanziellen Berichterstattung deutlich. Sie gilt für alle börsennotierten Unternehmen in der EU, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen. Berichtet werden müssen unter anderem Nachhaltigkeitsziele, die Rolle von Vorstand und Aufsichtsrat, wesentliche negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit sowie bislang nicht bilanzierte immaterielle Ressourcen.

EU-Taxonomie:

Dieses Regelwerk definiert klare Anforderungen an klima- und umweltfreundliche Tätigkeiten und Investitionen. Ziel ist es, den Wandel zu einer ressourcenschonenden und emissionsarmen Wirtschaft zu beschleunigen. Unternehmen müssen im ESG-Report u. a. Angaben zu folgenden Themen machen:

  • Bekämpfung des Klimawandels
  • Anpassung an Klimafolgen
  • Schutz und nachhaltige Nutzung von Wasser
  • Übergang zur Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie
  • Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen

SFDR:

Die Sustainable Finance Disclosure Regulation verpflichtet Finanzmarktakteure zur Offenlegung, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen in ihren Anlageentscheidungen berücksichtigen. Dazu zählen Informationen über ökologische und soziale Risiken, mögliche negative Effekte auf ESG-Kriterien, die Achtung der Menschenrechte sowie Investitionen, die zur Erreichung ökologischer und sozialer Ziele beitragen.

Für welche Konzerne ist das relevant?

ESG-Reporting im Konzern
ESG-Berichtspflicht gilt stufenweise für große und börsennotierte Konzerne

Das ESG-Reporting im Konzern beschreibt die offizielle Nachhaltigkeitsberichterstattung eines Unternehmens nach den drei Dimensionen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance). Grundlage dafür ist seit 2023 beziehungsweise 2024 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union.

Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und legt fest, welche Unternehmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sind und nach welchen Standards dieser zu erfolgen hat. Maßgeblich sind dabei die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die eine einheitliche und vergleichbare Berichterstattung innerhalb der EU sicherstellen sollen.,

Wer ist berichtspflichtig?

Die Berichtspflicht wird schrittweise eingeführt und betrifft unterschiedliche Unternehmensgruppen. Zunächst müssen große, kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bereits unter die NFRD fielen, ab dem Jahr 2025 über das Geschäftsjahr 2024 berichten. Ab 2026 folgt die zweite Stufe: Alle großen Unternehmen, auch nicht börsennotierte, die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen, mehr als 250 Beschäftigte, über 40 Millionen Euro Umsatz oder eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro –, sind dann berichtspflichtig. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen) müssen ab 2027 einen ESG-Bericht vorlegen, können diesen aber bis 2028 aufschieben. Schließlich werden ab 2029 auch Nicht-EU-Unternehmen mit einer EU-Tochtergesellschaft und einem Umsatz von über 150 Millionen Euro in der EU zur Berichterstattung verpflichtet.

Für Konzerne gilt die Berichtspflicht grundsätzlich auf Konzernebene. Erstellt ein Mutterunternehmen einen konsolidierten Konzernabschluss, muss es auch einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Dieser Bericht umfasst alle wesentlichen Tochtergesellschaften, die nach dem sogenannten Materialitätsprinzip berücksichtigt werden. Tochtergesellschaften können von einer eigenen Berichtspflicht befreit werden, wenn sie in den CSRD-konformen Konzernbericht einbezogen sind, dieser Bericht öffentlich zugänglich ist und den europäischen Anforderungen entspricht. Das bedeutet, dass ein Konzernbericht die Einzelberichte der Tochterunternehmen ersetzen kann, sofern alle Bedingungen erfüllt sind.

An wen wird das berichtet?

Die Nachhaltigkeitsberichte werden künftig Bestandteil des Konzernlageberichts und müssen gemeinsam mit dem Jahresabschluss veröffentlicht werden. Sie sind im Unternehmensregister, beispielsweise im deutschen Bundesanzeiger, offenzulegen und ab voraussichtlich 2027 zusätzlich digital an den European Single Access Point (ESAP) der EU zu übermitteln.

In welchem Umfang wird ESG im Jahresabschluss auditiert?

Der Umfang der Prüfung von ESG-Informationen im Jahresabschluss hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um einen Konzernabschluss oder um Einzelabschlüsse handelt. Bei einem Konzern, der einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht erstellt, bezieht sich die Prüfung auf die Konzern-Nachhaltigkeitsinformationen, also auf die aggregierten ESG-Daten der gesamten Unternehmensgruppe. Geprüft werden dabei insbesondere die Konsolidierungsmethodik, also die Art und Weise, wie ESG-Daten aus den verschiedenen Tochtergesellschaften in den Gesamtbericht einfließen, sowie die zugrunde liegenden Systeme und Prozesse zur Datenerhebung, -verarbeitung und -kontrolle. Ziel ist es sicherzustellen, dass die gemeldeten Informationen konsistent, nachvollziehbar und prüfbar sind.

Auch die ESG-Daten aus den einzelnen Tochtergesellschaften werden im Rahmen der Konzernprüfung berücksichtigt. Diese Daten werden jedoch nicht separat auditiert, solange sie vollständig in das konzernweite Reporting integriert sind. Stattdessen erfolgt meist eine stichprobenweise Überprüfung, insbesondere bei Gesellschaften, die aufgrund ihrer Größe, Geschäftstätigkeit oder ESG-Relevanz als wesentlich eingestuft werden.

Tochtergesellschaften, die in den CSRD-konformen Konzernbericht einbezogen sind, sind von einer eigenen Prüfungspflicht befreit. Ihre ESG-Daten sind Teil der Konzernprüfung und unterliegen somit der Verantwortung des Mutterunternehmens. Dadurch wird gewährleistet, dass die Berichterstattung auf Konzernebene einheitlich, transparent und den regulatorischen Anforderungen entsprechend erfolgt.

Welche Daten werden einverlangt und welche Kennzahlen werden daraus gebildet?

ESG Kennzahlen
ESG-Daten zu Umwelt, Soziales und Governance

Im Konzern werden im Rahmen des ESG-Reportings umfassende Daten zu den drei Nachhaltigkeitsdimensionen Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) systematisch erhoben, geprüft und konsolidiert. Grundlage hierfür sind die Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) der Europäischen Union, die eine einheitliche, transparente Berichterstattung sicherstellen sollen.

Im Bereich Umwelt (Environmental) werden vor allem quantitative Kennzahlen erfasst, die den ökologischen Fußabdruck des Konzerns messbar machen. Dazu zählen der Energieverbrauch, die CO₂-Emissionen in den Bereichen Scope 1 bis 3, der Wasserverbrauch, das Abfallaufkommen sowie die Verwendung erneuerbarer Energien. Aus diesen Rohdaten werden aussagekräftige Kennzahlen gebildet, etwa die CO₂-Intensität pro Umsatz, der Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtverbrauch oder die Recyclingquote.

Der Bereich Soziales (Social) umfasst Daten, die Aufschluss über die Zusammensetzung und das Wohlbefinden der Belegschaft geben. Dazu gehören die Gesamtzahl der Mitarbeitenden, Diversitätskennzahlen (z. B. Frauenanteil in Führungspositionen), Fluktuations- und Unfallraten, Schulungsstunden pro Mitarbeiter sowie Maßnahmen zur Förderung von Gleichberechtigung, Gesundheit und Sicherheit. Aus diesen Informationen werden Kennzahlen wie die Unfallrate, die Weiterbildungsintensität oder der Gender-Diversity-Index abgeleitet.

Im Bereich Governance liegt der Fokus auf der Qualität der Unternehmensführung und der Einhaltung rechtlicher und ethischer Standards. Hier werden Daten zu Vergütungssystemen, Risikomanagement, Compliance-Strukturen, Antikorruptionsmaßnahmen sowie zur Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat erhoben. Diese Daten dienen der Bewertung von Transparenz, Verantwortlichkeit und Integrität innerhalb der Organisation.

Alle wesentlichen Tochtergesellschaften sind verpflichtet, ihre ESG-Daten strukturiert an die Konzernmutter zu übermitteln. Diese prüft die Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität, konsolidiert sie und integriert die Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsteil des Konzernlageberichts. Die Angaben müssen nachvollziehbar dokumentiert und prüfbar sein. Aktuell erfolgt die externe Prüfung in der Regel mit einer „limited assurance“, mittelfristig wird eine „reasonable assurance“, also eine umfassendere Prüfungstiefe, gesetzlich vorgeschrieben.

Was nutzen Unternehmen, um das zu realisieren?

Um die Anforderungen des ESG-Reportings im Konzern zu erfüllen, setzen Unternehmen auf verschiedene technische und organisatorische Lösungen. Die Wahl des Systems hängt vom Reifegrad der Reporting-Prozesse, der Unternehmensgröße und den bestehenden IT-Strukturen ab. Dabei orientieren sich die meisten Lösungen an den bewährten Methoden der Finanzkonsolidierung und Konzernrechnungslegung.

1. Excel- und manuelle Lösungen („zu Fuß“)

In der Anfangsphase greifen viele Unternehmen auf einfache, Excel-basierte Lösungen zurück. ESG-Daten werden über standardisierte Templates oder Shared Drives aus den Tochtergesellschaften gesammelt, anschließend manuell geprüft, bereinigt und konsolidiert.

Vorteile: Diese Methode ist flexibel und erfordert nur geringe Anfangsinvestitionen.

Nachteile: Sie ist fehleranfällig, kaum prüfungssicher und mit hohem personellem Aufwand verbunden.

Diese Vorgehensweise ist vor allem in der Übergangszeit zwischen 2024 und 2026 verbreitet, wenn sich interne CSRD-Prozesse und Verantwortlichkeiten noch im Aufbau befinden. Für große Konzerne mit komplexen Strukturen ist sie jedoch langfristig ungeeignet.

2. Integration in bestehende Konzernsysteme

Viele Konzerne entscheiden sich, ihr ESG-Reporting in bereits vorhandene Systeme der Konzernrechnungslegung oder des Controllings zu integrieren. Typische Lösungen sind SAP Group Reporting, SAP Sustainability Control Tower (SCT), CCH Tagetik ESG & Sustainability, LucaNet ESG, OneStream oder Oracle EPM Cloud.

In diesen Systemen werden ESG-Daten analog zu Finanzdaten erfasst, strukturiert und über Reporting-Packages aus den Tochtergesellschaften an die Konzernzentrale übermittelt. So entstehen einheitliche Datenmodelle, eine bessere Kontrolle über interne Prozesse (IKS) und eine erleichterte Abstimmung mit dem Finanzabschluss.

Diese Variante ist ideal für Unternehmen, die ESG-Daten direkt mit Finanzdaten verknüpfen und im Konzernlagebericht integrieren möchten. Die Schwierigkeit liegt oft bei der Datenerhebung – im Gegensatz zu Finanzinformationen können die ESG-relevanten Daten oft nicht aus Vorsystemen automatisch übernommen werden und müssen in den Einzelgesellschaften teils manuell erhoben werden.

3. Spezialisierte ESG- und Nachhaltigkeitsplattformen

Fortgeschrittene Konzerne und ESG-Vorreiter setzen zunehmend auf spezialisierte Softwarelösungen, die als SaaS-Plattformen betrieben werden und Schnittstellen zu ERP- und Konsolidierungssystemen bieten. Bekannte Anbieter sind z.B. Workiva, Novisto, IBM Envizi, Wolters Kluwer Enablon und VelocityEHS.

Diese Tools sind speziell auf die Anforderungen der CSRD und ESRS ausgelegt. Sie bieten:

  • standardisierte, ESRS-konforme Reportingstrukturen
  • automatisierte Datensammlung über Schnittstellen
  • Audit-Trails und umfassende Dokumentation
  • Workflowmanagement für Freigaben und Validierungen
  • integrierte Analysen und Dashboards zur Datenvisualisierung

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